Allgemeine Informationen
Der Bund fördert Energiesparberatungen nach der Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie über die Förderung der Energieberatung in Wohngebäuden vor Ort (Vor-Ort-Beratung) vom 11.06.2012 (Bundesanzeiger BAnz AT 25.06.2012). (Einen Abdruck des Richtlinientextes finden Sie in der rechten Spalte unter dem Punkt „Downloads“ über den Link „Richtlinie 2012 – Vor-Ort-Beratung -“.)
Die energetische Sanierung von Wohngebäuden hat eine Schlüsselfunktion für das Gelingen der Energiewende. Ziel der Förderung ist es, im privaten Bereich Investitionen auszulösen, die den Energiebedarf in Wohngebäuden senken und Umweltbelastungen, insbesondere CO2-Emissionen, vermindern. Das energiepolitische Ziel eines weitgehend klimaneutralen Gebäudebestands in 2050 wird damit unterstützt.
Nähere Informationen zum Bundesförderprogramm Vor-Ort-Beratung (Stand: 01.07.2012) finden Sie insbesondere unter der Rubrik „FAQ/Fragen“.